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Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen wird in die nächste Ratssitzung ihren Antrag auf Einwohner*innenbefragung zur Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) einbringen.
„Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz bietet in § 35 diese Möglichkeit an. Die sollten wir bei diesem wichtigen Thema nutzen“, so Fraktionsvorsitzender Dr. Diethelm Krause-Hotopp.
Bundesweit gibt es bei den Parteien zur Strabs sehr unterschiedliche Positionen: Mal ist die CDU dafür, mal dagegen, genauso verhält es sich bei der SPD und den Grünen. So stimmten vor Kurzem CDU und SPD in Königslutter gemeinsam für die Beibehaltung der Strabs.
Die Verwaltung soll mit dem Antrag beauftragt werden, diese Befragung im Rahmen der Kommunal- oder Bundestagswahl vorzubereiten und durchzuführen.
Die Strabs regelt die Beteiligung der betroffenen Grundbesitzer an der Erneuerung ihrer Straße. Der in der Regel größere Anteil der Kosten wird aus dem allgemeinen Gemeindehaushalt finanziert. Bei einer Abschaffung der Strabs müssen die gesamten Kosten aus dem Gemeindehaushalt bestritten werden.
Um in diesem Fall weiterhin einen soliden Gemeindehaushalt aufzustellen, führt kein Weg an einer Erhöhung der Grundsteuer vorbei, dies hatte die CDU in der Begründung ihres Antrag auch in Verfügung gezogen.
„Einfach nur abschaffen, ohne einen Vorschlag zur Gegenfinanzierung zu machen, wird nicht funktionieren“, so Ulrike Siemens, stellvertretende Ortsbürgermeisterin von Hemkenrode. Auch sollte man wissen, dass die erhöhte Grundsteuer auf die Miete umgelegt um gelegt werden kann.
Leider werden oft horrende Summen genannt, die von den Hausbesitzern zu zahlen wären. Zur Klarstellung mal die Zahlen der letzten 272 Bescheide aus der Gemeinde Cremlingen: 74% lagen unter 2.500€, 18% zwischen 2.500€ und 5.000€; 4% zwischen 5.000€ und 10.000€):
„Die Befragung ist die demokratischste Form und entspricht der grünen Grundüberzeugung von Basisdemokratie“, so Andreas Schlechtweg, Mitglied im Cremlinger Ortsrat. Auch der grüne Ortsbürgermeister von Abbenrode, Bernhard Brockmann, sprach sich für dieses Vorgehen aus, weil „es gute Gründe für die Beibehaltung der Satzung gibt, aber durchaus auch Argumente für die Abschaffung. Nun kann aber jeder an der Entscheidung mitwirken.“
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