Cremlingen stimmt darüber ab:

Straßenausbaubeiträge: Abschaffung oder Beibehaltung

Im Rahmen der Europawahl am 9. Juni wird es aufgrund eines Antrags der Gemeinderatsfraktion von B90/DIE GRÜNEN in der Gemeinde Cremlingen erstmals eine Befragung zu den Straßenausbaubeiträgen (Strabs) geben. Die Befragten haben die Wahl, sich für oder gegen die Beibehaltung der Strabs auszusprechen.Das Thema schwelt bereits seit Jahren und taucht regelmäßig in den politischen Gremien auf. Für eine Befriedung sollte die Änderung der Satzung 2021 sorgen, die die Anwohnerinnen und Anwohner kräftig entlastete. Trotzdem scheiterte der Versuch und das Thema wurde kurze Zeit später wieder aufgegriffen mit dem erneuten Versuch, die Satzung komplett abzuschaffen.

Als Argument für die Abschaffung wird angeführt, Straßenausbau sei eine Gemeinschaftsaufgabe und müsste dementsprechend auch steuerfinanziert werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Gemeinde verpflichtet ist, die Straßen zu unterhalten und instandzuhalten bzw. instandzusetzen und zu reparieren. Dies geschieht jährlich mit erheblichem finanziellem Aufwand aus Steuermitteln.Die Erhebung von Strabs kommt erst dann ins Spiel, wenn eine Straße nach Jahrzehnten grundhaft erneuert werden muss, häufig in Verbindung mit einer dann auch erforderlichen Sanierung der Kanäle. Die prozentualen Anteile, die Anwohnerinnen und Anwohner zahlen müssen, hängen stark ab vom Nutzen, den sie aus der Maßnahme ziehen, so sind die Anteile in Anwohnerstraßen deutlich höher als in Straßen, die stärker von der Allgemeinheit genutzt werden.

Für die Beibehaltung der Strabs spricht, dass nur ein, gemessen an den Gesamtkosten, geringer Eigenanteil derjenigen eingefordert wird, die am meisten von der Maßnahme profitieren. Es dürfen nur Beiträge berechnet werden für bereits fertiggestellte Arbeiten, die Abrechnung ist transparent. Die Anwohnerinnen und Anwohner haben ein starkes Mitspracherecht bei der Gestaltung der Straße, pragmatische Lösungen, die den Bedürfnissen der Anwohnerinnen und Anwohner gerecht werden, werden sich da eher durchsetzen als ein Einheitsstandard, der nur eine gefühlte Gerechtigkeit herstellt.

Ein zusätzlicher Punkt ist die Frage der Finanzierung. Fallen die Beiträge weg, müssen die Kosten anderweitig finanziert werden. Eine Möglichkeit ist die Erhöhung z.B. der Grundsteuer, die auch auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann, eine andere die Streichung von sogenannten freiwilligen Leistungen; das könnte dann das Freibad am Elm oder auch die Dorfgemeinschaftseinrichtungen betreffen.In der öffentlichen Ratsvorlage X/410 wird die neugefasste Satzung vorgestellt und es werden Berechnungsbeispiele zu den Anliegerbeiträgen angeführt.

Um den Diskussionen endlich ein Ende zu setzen, gibt es nun am 9. Juni auf Initiative der GRÜNEN die Möglichkeit der Abstimmung. Bewusst gibt unsere Fraktion keine Wahlempfehlung ab, weil Sie als mündige Bürgerinnen und Bürger selbst ihre Entscheidung treffen können. Nutzen Sie diese Chance.Die Gemeinderatsfraktion von B90/DIE GRÜNEN sagt zu, dass sie das Ergebnis der Befragung in ihrem weiteren Abstimmungsverhalten wunschgemäß umsetzen wird.



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